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§ 1 - Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen (IserlohnV k.a.Abk.)

V. v. 14.07.2006 BGBl. I S. 1694 (Nr. 35); aufgehoben durch § 3 V. v. 12.08.2008 BGBl. I S. 1709
Geltung ab 01.01.2006; FNA: 806-22-8-2 Berufliche Bildung
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§ 1 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen



Die vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2010 von dem Theodor-Reuter-Berufskolleg Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik erteilten Prüfungszeugnisse über erfolgreich abgelegte Abschlussprüfungen werden mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen nach Maßgabe der nachstehenden Aufstellung gleichgestellt:

Bezeichnung
des Prüfungszeugnisses
der Staatlichen Berufsfachschule
für Fertigungstechnik und Elektrotechnik
Ausbildungsberuf*), für den gleichgestellt wird
Abschlussprüfung als
Kommunikationselektroniker/
Kommunikationselektronikerin
Fachrichtung: Informationstechnik
Kommunikationselektroniker/
Kommunikationselektronikerin
Fachrichtung: Informationstechnik
Abschlussprüfung als
Kommunikationselektroniker/
Kommunikationselektronikerin
Fachrichtung: Funktechnik
Kommunikationselektroniker/
Kommunikationselektronikerin
Fachrichtung: Funktechnik
Abschlussprüfung als
Werkzeugmechaniker/Werkzeugmechanikerin
Fachrichtung: Stanz- und Umformtechnik
Werkzeugmechaniker/Werkzeugmechanikerin
Fachrichtung: Stanz- und Umformtechnik
Abschlussprüfung als
Energieelektroniker/Energieelektronikerin
Fachrichtung: Anlagentechnik
Energieelektroniker/Energieelektronikerin
Fachrichtung: Anlagentechnik
Abschlussprüfung als
Industriemechaniker/Industriemechanikerin
Fachrichtung: Maschinen- und Systemtechnik
Industriemechaniker/Industriemechanikerin
Fachrichtung: Maschinen- und Systemtechnik
Abschlussprüfung als
Mechatroniker/Mechatronikerin
Mechatroniker/Mechatronikerin
Abschlussprüfung als
Informations- und Telekommunikationssystem-
Elektroniker/Informations- und Telekommunikations-
system-Elektronikerin
Informations- und Telekommunikationssystem-
Elektroniker/lnformations- und Telekommunikations-
system-Elektronikerin


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*)
Sofern zu der Ausbildungsberufsbezeichnung eine Fachrichtungsbezeichnung aufgeführt ist, beschränkt sich die Gleichstellung auf diese Fachrichtung.