Artikel 1 - Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (3. BaFinBefugVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 17.07.2006 BGBl. I S. 1699 (Nr. 35); Geltung ab 25.07.2006
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Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 25. Juli 2006 BaFinBefugV § 1

In § 1 Nr. 2 der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 13. Dezember 2002 (BGBl. 2003 I S. 3), die zuletzt durch die Verordnung vom 17. November 2005 (BGBl. I S. 3187) geändert worden ist, werden nach dem Wort „Maßgabe" die Angabe „des § 1 Abs. 5 Satz 3" und ein Komma eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 3. BaFinBefugVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. BaFinBefugVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

WpÜG-Beaufsichtigungsmitteilungsverordnung
V. v. 13.10.2006 BGBl. I S. 2266; zuletzt geändert durch Artikel 7 Abs. 34 G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 990
Eingangsformel WpÜGBeMiV
... Finanzdienstleistungsaufsicht vom 13. Dezember 2002 (BGBl. 2003 I S. 3), der zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. Juli 2006 (BGBl. I S. 1699) geändert worden ist, verordnet die ...


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