Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann den Wortlaut der durch die Artikel
1 bis 3 geänderten Verordnungen in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung zur Durchführung der einheitlichen Betriebsprämie
B. v. 26.10.2006 BGBl. I S. 2376