interne Verweise§ 28 TierNebV Ordnungswidrigkeiten (vom 01.05.2012) ... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 4 Abs. 1 Küchen- und Speiseabfall nicht getrennt hält, nicht getrennt aufbewahrt, nicht ... nicht getrennt einsammelt oder nicht getrennt befördert, 2. entgegen § 4 Abs. 2 Küchen- und Speiseabfall nicht oder nicht rechtzeitig abholt, nicht oder nicht ... sammelt oder nicht oder nicht rechtzeitig befördert, 3. entgegen § 4 Abs. 3 nicht sicherstellt, dass Küchen- und Speiseabfall gekennzeichnet ist und in ... desinfiziert werden, 8. entgegen § 9 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit § 4 Abs. 5 oder § 11 Abs. 2, nicht sicherstellt, dass tierische Nebenprodukte, verarbeitete ... oder fahrlässig 1. entgegen § 9 Abs. 5 Satz 1, auch in Verbindung mit § 4 Abs. 5 oder § 11 Abs. 2, eine Aufzeichnung nicht, nicht in der dort vorgeschriebenen Weise ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Bioabfallverordnung, der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung und der Düngemittelverordnung
V. v. 23.04.2012 BGBl. I S. 611
Verordnung zur Änderung der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung und zur Änderung der TSE-Überwachungsverordnung
V. v. 21.07.2009 BGBl. I S. 2155
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