Zitierungen von § 16 EnergieStV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 EnergieStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnergieStV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 18 EnergieStV Erteilung, Überprüfung und Erlöschen der Lagererlaubnis (vom 01.07.2021)
... nach § 120 Absatz 2 der Abgabenordnung verbunden werden. In den Fällen des § 16 Absatz 3 wird die Erlaubnis erweitert. (1a) Mit der Erlaubnis werden für den ...
§ 19 EnergieStV Pflichten des Lagerinhabers, Steueraufsicht (vom 01.07.2021)
... (8) Der Inhaber des Lagers hat dem Hauptzollamt vorbehaltlich Absatz 9 Änderungen der nach § 16 Abs. 2 angegebenen Verhältnisse sowie Überschuldung, drohende oder eingetretene ... werden. Der Inhaber des Lagers hat auf Verlangen des Hauptzollamts die Unterlagen nach § 16 Absatz 1 Satz 2 neu zu erstellen, wenn sie unübersichtlich geworden ...
§ 21 EnergieStV Zugelassener Einlagerer, Erlaubnis und Pflichten (vom 01.07.2021)
... Besteuerung des Einlagerers erforderlich sind, bekannt werden. Im Übrigen gilt § 16 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 sinngemäß; auf bereits beim Hauptzollamt vorliegende Unterlagen kann Bezug genommen ...
§ 22 EnergieStV Lager ohne Lagerstätten (vom 01.07.2021)
... der Erlaubnis für ein Lager ohne Lagerstätten (§ 7 Abs. 5 des Gesetzes) gelten die §§ 16 und 18, für die Pflichten des Inhabers des Lagers gilt § 19 sinngemäß. ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 84, 126, 154
Artikel 1 3. EnergieStVuaÄndV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
... mit einer Nebenbestimmung nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden." 7. § 16 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:  ... 3 und 4, § 9 Absatz 2, § 9a Absatz 5, § 14 Absatz 7 Satz 1, § 15 Absatz 5, § 16 Absatz 3 , § 22 Absatz 2 Satz 3 und § 23 Absatz 6 des Gesetzes sind nach amtlich vorgeschriebenem ...

Fünfte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262
Artikel 6 5. VerbrStÄndV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
... durch die Wörter „§ 12 Absatz 1 Satz 2" ersetzt. 13. § 16 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ... Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „In den Fällen des § 16 Absatz 3 wird die Erlaubnis erweitert." b) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 1a ... b) In Absatz 9 Satz 5 werden die Wörter „§ 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis 3" durch die Wörter „§ 16 Absatz 1 Satz 2" ... Wörter „§ 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis 3" durch die Wörter „§ 16 Absatz 1 Satz 2" ersetzt. 16. In § 20 Absatz 1 ... vorgeschriebenem Vordruck" ersetzt. b) In Satz 4 wird die Angabe „§ 16 Abs. 2 und 3" durch die Wörter „§ 16 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2" ... In Satz 4 wird die Angabe „§ 16 Abs. 2 und 3" durch die Wörter „§ 16 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2" ersetzt. 18. Die Zwischenüberschrift vor § ...

Siebte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 11.08.2021 BGBl. I S. 3602, 2022 I S. 1977; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 4 7. VerbrStÄndV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
... Zwischenüberschrift wie folgt gefasst: „Zu den §§ 8, 9, 9a, 14, 16 , 18c, 22 und 23 des Gesetzes". e) Nach § 23a wird folgende ... Zwischenüberschrift eingefügt: „Zu den §§ 8, 9, 9a, 14, 15, 16 , 17, 18, 18a, 20, 21, 22, 23, 30, 33, 34, 36, 37, 39, 40, 42, 43 und 44 des Gesetzes und § 61 ... Zwischenüberschrift wie folgt gefasst: „Zu den §§ 8, 9, 9a, 14, 16 , 18c, 22 und 23 des Gesetzes". 19. In § 23a werden die Wörter ... die Wörter „§ 15 Absatz 5" gestrichen und werden nach den Wörtern „ § 16 Absatz 3 ," die Wörter „§ 18c," eingefügt.  ... Zwischenüberschrift eingefügt: „Zu den §§ 8, 9, 9a, 14, 15, 16 , 17, 18, 18a, 20, 21, 22, 23, 30, 33, 34, 36, 37, 39, 40, 42, 43 und 44 des Gesetzes und § 61 ...

Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 20.09.2011 BGBl. I S. 1890, 2012 BGBl. I S. 603
Artikel 1 EnergieStVuaÄndV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
... 13. In § 23a wird nach der Angabe „§ 15 Absatz 5," die Angabe „§ 16 Absatz 3," eingefügt. 14. § 26 Absatz 3 Satz 4 wird wie folgt ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 24.07.2013 BGBl. I S. 2763
Artikel 1 2. EnergieStVuaÄndV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
... Wort „bis" gestrichen. 13. In § 41 Satz 1 werden die Wörter „ § 16 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 ," gestrichen. 14. § 46 Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:  ...


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