Zitierungen von § 23a EnergieStV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23a EnergieStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnergieStV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 84, 126, 154
Artikel 1 3. EnergieStVuaÄndV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
... „oder als notwendige Proben zur Qualitätssicherung" angefügt. 12. § 23a wird wie folgt gefasst: „§ 23a Steueranmeldung Die ... angefügt. 12. § 23a wird wie folgt gefasst: „ § 23a Steueranmeldung Die Steueranmeldungen nach § 8 Absatz 3 und 4, § 9 Absatz 2, ...

Fünfte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262
Artikel 6 5. VerbrStÄndV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
...  c) Die Zwischenüberschrift vor § 23a wird wie folgt gefasst: „Zu den §§ 8, 9, 9a, 14, 15, 22 und 23 des ... Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2" ersetzt. 18. Die Zwischenüberschrift vor § 23a sowie § 23a werden wie folgt gefasst: „Zu den §§ 8, 9, 9a, 14, ... Absatz 2" ersetzt. 18. Die Zwischenüberschrift vor § 23a sowie § 23a werden wie folgt gefasst: „Zu den §§ 8, 9, 9a, 14, 15, 22 und 23 des ... „Zu den §§ 8, 9, 9a, 14, 15, 22 und 23 des Gesetzes § 23a Steueranmeldung Die Steueranmeldungen nach § 8 Absatz 3 und 4, § 9 Absatz 2, ...

Siebte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 11.08.2021 BGBl. I S. 3602, 2022 I S. 1977; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 4 7. VerbrStÄndV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
... den §§ 8, 9, 9a, 14, 16, 18c, 22 und 23 des Gesetzes". e) Nach § 23a wird folgende Zwischenüberschrift eingefügt: „Zu den §§ 8, ... 39, 40, 42, 43 und 44 des Gesetzes und § 61 Absatz 4". f) Nach der Angabe zu § 23a wird folgende Angabe eingefügt: „§ 23b Überprüfung der ... den §§ 8, 9, 9a, 14, 16, 18c, 22 und 23 des Gesetzes". 19. In § 23a werden die Wörter „§ 15 Absatz 5" gestrichen und werden nach den Wörtern ... „§ 18c," eingefügt. 20. Nach § 23a wird folgende Zwischenüberschrift eingefügt: „Zu den §§ 8, ...

Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 20.09.2011 BGBl. I S. 1890, 2012 BGBl. I S. 603
Artikel 1 EnergieStVuaÄndV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
... Zugang im Lagerbuch zu führen." 12. Die Zwischenüberschrift vor § 23a wird wie folgt gefasst: „Zu den §§ 8, 9, 9a, 14, 15, 16, 22 und 23 des ... den §§ 8, 9, 9a, 14, 15, 16, 22 und 23 des Gesetzes". 13. In § 23a wird nach der Angabe „§ 15 Absatz 5," die Angabe „§ 16 Absatz 3," ...

Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und zur Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 22.12.2006 BGBl. I S. 3396; ersetzt durch V. v. 29.01.2007 BGBl. I S. 60
Artikel 2 BImSchV36EinfV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
... 15, 22 und 23 des Gesetzes" wird folgende Angabe eingefügt: „§ 23a Steueranmeldung". 2. Nach § 23 werden folgende Zwischenangabe und folgender ... 2. Nach § 23 werden folgende Zwischenangabe und folgender § 23a eingefügt: „Zu den §§ 8, 9, 11, 14, 15, 22 und 23 des Gesetzes ... „Zu den §§ 8, 9, 11, 14, 15, 22 und 23 des Gesetzes § 23a Steueranmeldung Die Steueranmeldungen nach § 8 Abs. 3 und 4, § 9 Abs. 2, ...

Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und zur Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 29.01.2007 BGBl. I S. 60
Artikel 2 BImSchV36EinfV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
... 15, 22 und 23 des Gesetzes" wird folgende Angabe eingefügt: „§ 23a Steueranmeldung". 2. Nach § 23 werden folgende Zwischenangabe und folgender ... 2. Nach § 23 werden folgende Zwischenangabe und folgender § 23a eingefügt: „Zu den §§ 8, 9, 11, 14, 15, 22 und 23 des Gesetzes ... „Zu den §§ 8, 9, 11, 14, 15, 22 und 23 des Gesetzes § 23a Steueranmeldung Die Steueranmeldungen nach § 8 Abs. 3 und 4, § 9 Abs. 2, ...


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