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Zitierungen von § 102a EnergieStV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 102a EnergieStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EnergieStV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Drittes Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 340
Artikel 4 3. EnergieStGuaÄndG Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
... Zeitraum berücksichtigt wurde." b) Absatz 4 wird gestrichen. 28. § 102a Absatz 1 und 2 wird durch die folgenden Absätze 1 und 2 ersetzt: „(1) Bei erstmaliger ...
Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 20.09.2011 BGBl. I S. 1890, 2012 BGBl. I S. 603
Artikel 1 EnergieStVuaÄndV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
... Nach der Angabe zu § 102 werden folgende Angaben eingefügt: „§ 102a Steuerentlastung für den öffentlichen Personennahverkehr mit Schienenbahnen ... zur Sicherung des Fahrbetriebs." 48. Nach § 102 werden folgende §§ 102a und 102b eingefügt: „§ 102a Steuerentlastung für den ... § 102 werden folgende §§ 102a und 102b eingefügt: „§ 102a Steuerentlastung für den öffentlichen Personennahverkehr mit Schienenbahnen ...
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