§ 25 Histologie und Embryologie
In dem Prüfungsfach Histologie und Embryologie haben die Studierenden ihre Kenntnisse in der Zellen-, Gewebe- und Organlehre am mikroskopisch-anatomischen Präparat sowie in der allgemeinen und speziellen Entwicklungslehre nachzuweisen.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7315/a144180.htm