Die Bundesregierung erstattet dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht über
- 1.
- den Stand des Bürokratieabbaus im Rahmen bestehender Zielvorgaben,
- 2.
- die Erfahrungen mit der angewandten Methodik zur Schätzung des Erfüllungsaufwandes,
- 3.
- die Entwicklung des Erfüllungsaufwandes in den einzelnen Ministerien und
- 4.
- die Ergebnisse und Fortentwicklung auf dem Gebiet der besseren Rechtsetzung.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates
G. v. 16.03.2011 BGBl. I S. 420