Artikel 5 Aufhebung der Dritten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens (Dienstordnung für die Gesundheitsämter - Besonderer Teil)
(2120-1-3)
Die Dritte Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens (Dienstordnung für die Gesundheitsämter - Besonderer Teil) in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2120-1-3, veröffentlichten bereinigten Fassung wird als Bundesrecht aufgehoben.
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