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Artikel 10 - Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Gesundheit (BMASBBG k.a.Abk.)

Artikel 10 Aufhebung der Verordnung über die Gebühren für die Eintragung von Arzneispezialitäten in das Spezialitätenregister


Artikel 10 wird in 1 Vorschrift zitiert

(2121-50-1-10)

Die Verordnung über die Gebühren für die Eintragung von Arzneispezialitäten in das Spezialitätenregister vom 24. März 1971 (BGBl. I S. 313), geändert durch die Verordnung vom 27. Oktober 1975 (BGBl. I S. 2774), wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 10 Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Gesundheit

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 10 BMASBBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BMASBBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 28 BMASBBG Aufhebung der Ersten Verordnung zur Neufestsetzung der Wertgrenze nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und der Förderbeträge nach § 10 Abs. 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes