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Artikel 18 - Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Gesundheit (BMASBBG k.a.Abk.)

Artikel 18 Aufhebung der Fünften Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Arzneibuch



(2121-51-8-5)

Die Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Arzneibuch vom 25. Oktober 1985 (BGBl. I S. 2034) wird aufgehoben.

 
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