Artikel 24 - Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Gesundheit (BMASBBG k.a.Abk.)

Artikel 24 Auflösung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes



(2126-1-5)

Die Artikel 2, 3 und 5 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes vom 25. August 1971 (BGBl. I S. 1401) werden aufgehoben.



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