Artikel 52 - Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Gesundheit (BMASBBG k.a.Abk.)

Artikel 52 Auflösung des Einführungsgesetzes zum Reichsknappschaftsgesetz



(822-2)

Die Artikel 29 und 34 des Einführungsgesetzes zum Reichsknappschaftsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 822-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, das durch Artikel 41 Nr. 2 des Gesetzes vom 25. Juli 1991 (BGBl. I S. 1606) geändert worden ist, werden aufgehoben.



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