Artikel 55 Auflösung der Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes über den Ausbau der Rentenversicherung
(822-11)
Artikel 2 § 5 der Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes über den Ausbau der Rentenversicherung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 822-11, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.
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