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Artikel 64 - Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Gesundheit (BMASBBG k.a.Abk.)

Artikel 64 Aufhebung der Neunten Zusatzrentenanpassungs-Verordnung Saar



(822-13-1-9)

Die Neunte Zusatzrentenanpassungs-Verordnung Saar vom 12. Juni 1989 (BGBl. I S. 1091) wird aufgehoben.

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