Artikel 78 - Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Gesundheit (BMASBBG k.a.Abk.)

Artikel 78 Auflösung des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes



(8231-16)

Artikel 4 des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 8231-16, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 20 des Gesetzes vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1254) geändert worden ist, wird aufgehoben.



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