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Artikel 83 - Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Gesundheit (BMASBBG k.a.Abk.)

Artikel 83 Aufhebung der Ersten Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für die gesetzliche Unfallversicherung in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet



(8231-31)

Die Erste Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für die gesetzliche Unfallversicherung in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vom 22. Februar 1991 (BGBl. I S. 621) wird aufgehoben.