Artikel 91 Aufhebung der Achten Verordnung über Änderungen der Bezugsgrößen für die Berechnung von Renten in den Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten sowie in der knappschaftlichen Rentenversicherung
(8232-7-8)
Die Achte Verordnung über Änderungen der Bezugsgrößen für die Berechnung von Renten in den Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten sowie in der knappschaftlichen Rentenversicherung vom 22. Dezember 1964 (BGBl. I S. 1101) wird aufgehoben.
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