Artikel 102 - Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Gesundheit (BMASBBG k.a.Abk.)

Artikel 102 Aufhebung der RV-Bezugsgrößenverordnung 1976



(8232-7-19)

Die RV-Bezugsgrößenverordnung 1976 vom 13. November 1975 (BGBl. I S. 2883), geändert durch § 8 der Verordnung vom 1. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3276), wird aufgehoben.



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