Artikel 155 - Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Gesundheit (BMASBBG k.a.Abk.)

Artikel 155 Aufhebung der Künstlersozialabgabe-Verordnung 1994


Artikel 155 ändert mWv. 18. August 2006 KSAbgV 1994

(8253-1-3-6)

Die Künstlersozialabgabe-Verordnung 1994 vom 24. September 1993 (BGBl. I S. 1661) wird aufgehoben.



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