Artikel 165 Aufhebung der Verordnung über die Zahlung von Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung und den gesetzlichen Rentenversicherungen an Berechtigte in Israel
(826-15)
Die Verordnung über die Zahlung von Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung und den gesetzlichen Rentenversicherungen an Berechtigte in Israel in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 826-15, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.
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