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Artikel 215 - Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Gesundheit (BMASBBG k.a.Abk.)

Artikel 215 Aufhebung des Gesetzes zur Verlängerung der Amtsdauer der Organmitglieder in der sozialen Selbstverwaltung


Artikel 215 ändert mWv. 18. August 2006 SVwAdVerlG

(860-4-1-10)

Das Gesetz zur Verlängerung der Amtsdauer der Organmitglieder in der sozialen Selbstverwaltung vom 17. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2822) wird aufgehoben.

 
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