Artikel 223 Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Schwerbeschädigtengesetzes
(811-1/1 jetzt 871-1/1)
Die Artikel II, IV und V Abs. 3 des Gesetzes zur Änderung des Schwerbeschädigtengesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 811-1/1 jetzt 871-1/1, veröffentlichten bereinigten Fassung werden aufgehoben.
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