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Artikel 226 - Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Gesundheit (BMASBBG k.a.Abk.)

Artikel 226 Auflösung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten


Artikel 226 ändert mWv. 18. August 2006 2. OEGÄndG

(89-8-1)

Die Artikel 5 und 6 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten vom 21. Juni 1993 (BGBl. I S. 1262), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25. Juli 1996 (BGBl. I S. 1118) geändert worden ist, werden aufgehoben.

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