Artikel 2 - Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung (EUGleichbUmsG k.a.Abk.)

Artikel 2 Gesetz über die Gleichbehandlung der Soldatinnen und Soldaten


Artikel 2 ändert mWv. 18. August 2006 SoldGG

(gesamter Text siehe Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz - SoldGG)



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