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Zitierungen von § 4 SCEBG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 SCEBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SCEBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 SCEBG Zusammensetzung des besonderen Verhandlungsgremiums
... Leitungen unverzüglich das besondere Verhandlungsgremium zu informieren. § 4 gilt ...
§ 11 SCEBG Information über die Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums
... der Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums soll innerhalb von zehn Wochen nach der in § 4 Abs. 1 und 2 vorgeschriebenen Information erfolgen. Den Leitungen sind unverzüglich die Namen ...
§ 40 SCEBG Gründung einer Europäischen Genossenschaft durch mindestens zwei juristische Personen zusammen mit natürlichen Personen
... zwei juristische Personen zusammen mit natürlichen Personen, finden die §§ 1 bis 39 entsprechende Anwendung.  ...
§ 41 SCEBG Gründung einer Europäischen Genossenschaft durch ausschließlich natürliche Personen oder durch nur eine juristische Person zusammen mit natürlichen Personen
... Arbeitnehmer beschäftigt, die aus mehreren Mitgliedstaaten kommen, finden die §§ 1 bis 39 entsprechende Anwendung. (2) Sind in den Gründungsfällen des Absatzes ... eine nach Absatz 2 gegründete Europäische Genossenschaft finden die §§ 1 bis 39 entsprechende Anwendung, wenn 1. mindestens ein Drittel der Gesamtzahl der ...
§ 48 SCEBG Bußgeldvorschriften
... Ordnungswidrig handelt, wer 1. entgegen § 4 Abs. 1 oder § 5 Abs. 5 Satz 2 eine Information nicht, nicht richtig, nicht vollständig ...