Artikel 16 - Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts (EGSCE k.a.Abk.)

Artikel 16 Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes


Artikel 16 ändert mWv. 18. August 2006 HGrG § 44

In § 44 Abs. 2 des Haushaltsgrundsätzegesetzes vom 19. August 1969 (BGBl. I S. 1273), das zuletzt durch Artikel 63 des Gesetzes vom 23. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2848) geändert worden ist, werden die Wörter „Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften" durch das Wort „Genossenschaften" ersetzt.



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