Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 02.01.2018 aufgehoben

§ 1 - Wertpapierhandel-Meldeverordnung (WpHMV)

V. v. 21.12.1995 BGBl. I S. 2094, 1996 I S. 220; aufgehoben durch Artikel 25 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693, 2446
Geltung ab 31.12.1995; FNA: 4110-4-2 Börsenvorschriften
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Abschnitt 1 Anwendungsbereich
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Diese Verordnung gilt für die Mitteilungen nach § 9 des Wertpapierhandelsgesetzes an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt).



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