Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der Wertpapierhandel-Meldeverordnung
V. v. 18.12.2007 BGBl. I S. 3014
Artikel 1 3. WpHMVÄndV ... die Geldverrechnung vorzunehmen ist (Feld-Nr. 51)." 7. § 9 wird wie folgt gefasst: § 9 Kennzeichen für Geschäfte auf eigene ... ist (Feld-Nr. 51)." 7. § 9 wird wie folgt gefasst: § 9 Kennzeichen für Geschäfte auf eigene Rechnung Es ist zu kennzeichnen, ob bei ...
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