Artikel 4 - Verordnung zur Änderung von Fortbildungsordnungen (FortbOÄndV k.a.Abk.)

V. v. 21.08.2006 BGBl. I S. 1976 (Nr. 40); Geltung ab 01.09.2006
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Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 4 ändert mWv. 1. Juli 2009 SozBerFortbV

(1) Diese Verordnung tritt am 1. September 2006 in Kraft.

(2) Die Sozialberater-Fortbildungsverordnung vom 23. Juli 1982 (BGBl. I S. 1017), zuletzt geändert durch Artikel 1 dieser Verordnung, tritt am 1. Juli 2009 außer Kraft.



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