Änderung § 15 TierSchNutztV vom 22.04.2016

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 1 6. TierSchNutztVÄndV am 22. April 2016 und Änderungshistorie der TierSchNutztV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 15 TierSchNutztV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 22.04.2016 geltenden Fassung
§ 15 TierSchNutztV n.F. (neue Fassung)
in der am 22.04.2016 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 14.04.2016 BGBl. I S. 758

(Textabschnitt unverändert)

§ 15 Anlagen zur Erprobung neuer Haltungseinrichtungen


(Text alte Fassung)

1 Die zuständige Behörde kann im Einzelfall für längstens drei Jahre zur Erprobung von neuartigen Haltungseinrichtungen Ausnahmen von einzelnen Bestimmungen mit Ausnahme des § 13 Abs. 2 Nr. 2 zulassen, wenn sichergestellt ist, dass in der Haltungseinrichtung ein artgemäßes Verhalten möglich ist. 2 Dabei ist sicherzustellen, dass die Legehennen über ausreichende Möglichkeiten zum erhöhten Sitzen, Flattern und Aufbaumen verfügen und dass die sonstigen Vorgaben der Richtlinie 1999/74/EG des Rates vom 19. Juli 1999 zur Festlegung von Mindestanforderungen zum Schutz von Legehennen (ABl. EG Nr. L 203 S. 53) nicht unterschritten werden.

(Text neue Fassung)

1 Die zuständige Behörde kann im Einzelfall für längstens drei Jahre zur Erprobung von neuartigen Haltungseinrichtungen Ausnahmen von einzelnen Bestimmungen mit Ausnahme des § 13 Absatz 2 zulassen, wenn sichergestellt ist, dass in der Haltungseinrichtung ein artgemäßes Verhalten möglich ist. 2 Dabei ist sicherzustellen, dass die Legehennen über ausreichende Möglichkeiten zum erhöhten Sitzen, Flattern und Aufbaumen verfügen und dass die sonstigen Vorgaben der Richtlinie 1999/74/EG des Rates vom 19. Juli 1999 zur Festlegung von Mindestanforderungen zum Schutz von Legehennen (ABl. EG Nr. L 203 S. 53) nicht unterschritten werden.




Vorschriftensuche

Anzeige
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed