Zitierungen von § 2 TierSchNutztV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 TierSchNutztV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TierSchNutztV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
V. v. 30.11.2006 BGBl. I S. 2759
Artikel 1 3. TierSchNutztVÄndV
...  § 34 Inkrafttreten, Außerkrafttreten". 2. § 2 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 werden nach den Wörtern ... § 26 Verbot der Haltung bestimmter Tiere Tiere der in § 2 Nr. 17 genannten Arten dürfen nicht zur Erzeugung von Pelzen oder zur Zucht von Pelztieren ...

Fünfte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
V. v. 05.02.2014 BGBl. I S. 94
Artikel 1 5. TierSchNutztVÄndV
...  § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten". 2. § 2 wird wie folgt geändert: a) Nach Nummer 21 werden folgende Nummern 22 bis 26 ... neuen §§ 38 bis 46. 7. In dem neuen § 38 wird die Angabe „§ 2 Nummer 22" durch die Angabe „§ 2 Nummer 28" ersetzt. 8. Der neue ... dem neuen § 38 wird die Angabe „§ 2 Nummer 22" durch die Angabe „§ 2 Nummer 28" ersetzt. 8. Der neue § 44 Absatz 1 wird wie folgt ...

Gesetz zur Änderung futtermittelrechtlicher und tierschutzrechtlicher Vorschriften
G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 3 FuttMuTierSchRÄndG Folgeänderungen
... 7 (weggefallen) §§ 38 bis 43 (weggefallen)". 2. § 2 Nummer 27 , Abschnitt 7 und § 45 Absatz 30 bis 32 werden aufgehoben. 3. In § 3 Absatz 1 ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
V. v. 01.10.2009 BGBl. I S. 3223
Artikel 1 4. TierSchNutztVÄndV
... b) werden die bisherigen Abschnitte 4 bis 6 die neuen Abschnitte 5 bis 7. 2. § 2 wird wie folgt geändert: a) Nach Nummer 8 werden die folgenden Nummern 9 bis 13 ... 5" ersetzt. 13. In dem neuen § 31 wird die Angabe „§ 2 Nr. 17" durch die Angabe „§ 2 Nummer 22" ersetzt. 14. Der neue ... In dem neuen § 31 wird die Angabe „§ 2 Nr. 17" durch die Angabe „§ 2 Nummer 22" ersetzt. 14. Der neue § 37 Absatz 1 wird wie folgt ...


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