Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
V. v. 30.11.2006 BGBl. I S. 2759
Artikel 1 3. TierSchNutztVÄndV ... § 34 Inkrafttreten, Außerkrafttreten". 2. § 2 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 werden nach den Wörtern ... § 26 Verbot der Haltung bestimmter Tiere Tiere der in § 2 Nr. 17 genannten Arten dürfen nicht zur Erzeugung von Pelzen oder zur Zucht von Pelztieren ...
Fünfte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
V. v. 05.02.2014 BGBl. I S. 94
Artikel 1 5. TierSchNutztVÄndV ... § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten". 2. § 2 wird wie folgt geändert: a) Nach Nummer 21 werden folgende Nummern 22 bis 26 ... neuen §§ 38 bis 46. 7. In dem neuen § 38 wird die Angabe „§ 2 Nummer 22" durch die Angabe „§ 2 Nummer 28" ersetzt. 8. Der neue ... dem neuen § 38 wird die Angabe „§ 2 Nummer 22" durch die Angabe „§ 2 Nummer 28" ersetzt. 8. Der neue § 44 Absatz 1 wird wie folgt ...
Gesetz zur Änderung futtermittelrechtlicher und tierschutzrechtlicher Vorschriften
G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Vierte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
V. v. 01.10.2009 BGBl. I S. 3223
Artikel 1 4. TierSchNutztVÄndV ... b) werden die bisherigen Abschnitte 4 bis 6 die neuen Abschnitte 5 bis 7. 2. § 2 wird wie folgt geändert: a) Nach Nummer 8 werden die folgenden Nummern 9 bis 13 ... 5" ersetzt. 13. In dem neuen § 31 wird die Angabe „§ 2 Nr. 17" durch die Angabe „§ 2 Nummer 22" ersetzt. 14. Der neue ... In dem neuen § 31 wird die Angabe „§ 2 Nr. 17" durch die Angabe „§ 2 Nummer 22" ersetzt. 14. Der neue § 37 Absatz 1 wird wie folgt ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7344/v144898.htm