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§ 12 - Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes (LAP-gDFm/EloAufklBundV)

V. v. 22.08.2006 BGBl. I S. 2057 (Nr. 41); aufgehoben durch § 62 V. v. 03.05.2021 BGBl. I S. 962
Geltung ab 01.09.2006; FNA: 2030-7-14-2 Beamte
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§ 12 Gliederung des Vorbereitungsdienstes


§ 12 wird in 2 Vorschriften zitiert

(1) Der Vorbereitungsdienst gliedert sich wie folgt in Praktika und praxisbezogene Lehrveranstaltungen:

1.Einführungspraktikum am
Ausbildungsstammplatz
2 Wochen,
2.Praxisbezogene Lehrveran-
staltung I
12 Wochen,
3.Praktikum I 12 Wochen,
4.Praxisbezogene Lehrveran-
staltung II
8 Wochen,
5.Praktikum II 22 Wochen,
6.Praxisbezogene Lehrveran-
staltung III
8 Wochen,
7.Praktikum III 6 Wochen,
8.Praxisbezogene Lehrveran-
staltung IV
8 Wochen.


(2) Von der Reihenfolge der einzelnen Ausbildungsabschnitte kann abgewichen werden. Die Abweichungen ergeben sich aus dem Ausbildungsrahmenplan (§ 19 Abs. 2 Satz 3). Die Ausbildung kann durch Exkursionen zu Dienststellen der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes sowie zu Behörden, Gerichten, industriellen, kaufmännischen oder kulturellen Einrichtungen ergänzt werden. Die jeweilige Exkursion ordnet die Einstellungsbehörde im Einvernehmen mit der Ausbildungsleitung (§ 19 Abs. 2 Satz 1) an.

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Zitierungen von § 12 LAP-gDFm/EloAufklBundV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 LAP-gDFm/EloAufklBundV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LAP-gDFm/EloAufklBundV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 37 LAP-gDFm/EloAufklBundV Allgemeine Regelungen zum Ausbildungsaufstieg
... Laufbahn befähigt sind. (4) § 9 Abs. 3 bis 7 und die §§ 10 bis 35 mit Ausnahme von § 32 Abs. 1 Satz 1 und 2 gelten entsprechend, soweit nicht im Kapitel ...
§ 42 LAP-gDFm/EloAufklBundV Regelungen zum Praxisaufstieg
... Lehrveranstaltungen nach den §§ 14, 15 und 17, deren Dauer sich nach § 12 Abs. 1 bestimmt, und 2. im Übrigen aus einer praktischen Einführung in die ...


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