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Artikel 6 - Föderalismusreform-Begleitgesetz (FödReformBeglG k.a.Abk.)

Artikel 6 Gesetz zur Überleitung der sozialen Wohnraumförderung auf die Länder


Artikel 6 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2007 WoFÜG


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Zitierungen von Artikel 6 Föderalismusreform-Begleitgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 FödReformBeglG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FödReformBeglG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 22 FödReformBeglG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... Artikel 4 bis 9, 11, 13, 20 und 21 treten am 1. Januar 2007 in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am ...