§ 8 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 669/2009
Ordnungswidrig im Sinne des §
60 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe b des
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Artikel 6 Unterabsatz 2 der
Verordnung (EG) Nr. 669/2009 als Lebensmittelunternehmer oder als sein Vertreter das dort genannte Dokument nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenAchte Verordnung zur Änderung der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung
V. v. 09.02.2016 BGBl. I S. 180
Erste Verordnung zur Änderung der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung
V. v. 09.01.2008 BGBl. I S. 22
Artikel 1 1. LMRStVÄndV ... der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 zuwiderhandelt." 4. Die bisherigen §§ 4 bis 8 werden die §§ 5 bis 9. 5. Die Anlage zu § 7 wird wie folgt ... zuwiderhandelt." 4. Die bisherigen §§ 4 bis 8 werden die §§ 5 bis 9. 5. Die Anlage zu § 7 wird wie folgt geändert: a) In der ...
Fünfte Verordnung zur Änderung der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung
V. v. 30.11.2011 BGBl. I S. 2397
Artikel 1 5. LMRStVÄndV ... (BGBl. I S. 818) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach § 8 werden folgende §§ 9 bis 12 eingefügt: „§ 9 Durchsetzung ...
Sechste Verordnung zur Änderung der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung
V. v. 12.09.2012 BGBl. I S. 2014
Artikel 1 6. LMRStVÄndV ... Die bisherigen Buchstaben b bis d werden die neuen Buchstaben d bis f. 2. In § 8 werden nach den Wörtern „entgegen Artikel 6 Unterabsatz 2 der Verordnung (EG) Nr. ...
Verordnung zur Änderung der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung und zur Änderung der Futtermittelverordnung
V. v. 04.04.2013 BGBl. I S. 757
Vierte Verordnung zur Änderung der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung
V. v. 22.06.2010 BGBl. I S. 818
Artikel 1 4. LMRStVÄndV ... ein Komma eingefügt. 2. Nach § 7 wird folgender § 8 eingefügt: „§ 8 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Verordnung ... oder nicht rechtzeitig übermittelt." 3. Die bisherigen §§ 8 und 9 werden die neuen §§ 9 und 10. 4. Die Anlage wird wie folgt ... wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird die Angabe „§ 8 " durch die Angabe „§ 9" ersetzt. b) In Nummer 1 werden die ...
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