§ 13 - Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStV k.a.Abk.)

neugefasst B. v. 09.05.2017 BGBl. I S. 1170, 2018 I S. 1389; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 19.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 114
Geltung ab 22.09.2006; FNA: 2125-44-3 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 13 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 885/2014


§ 13 hat 3 frühere Fassungen und wird in 4 Vorschriften zitiert

Ordnungswidrig im Sinne des § 60 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe b des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Artikel 7 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 885/2014 das dort genannte Dokument nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt.


Text in der Fassung des Artikels 1 Zehnte Verordnung zur Änderung der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung V. v. 27. September 2016 BGBl. I S. 2202 m.W.v. 12. Oktober 2016

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Frühere Fassungen von § 13 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 12.10.2016Artikel 1 Zehnte Verordnung zur Änderung der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung
vom 27.09.2016 BGBl. I S. 2202
aktuell vorher 20.07.2016Artikel 1 Neunte Verordnung zur Änderung der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung
vom 29.06.2016 BGBl. I S. 1563
aktuell vorher 11.04.2015Artikel 1 Siebte Verordnung zur Änderung der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung
vom 01.04.2015 BGBl. I S. 571
aktuellvor 11.04.2015Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 13 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 LMRStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LMRStV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achte Verordnung zur Änderung der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung
V. v. 09.02.2016 BGBl. I S. 180
Artikel 1 8. LMRStVÄndV Änderung der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung
... nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt." 6. Nach § 13 werden die folgenden §§ 14 bis 16 eingefügt: „§ 14 ...

Neunte Verordnung zur Änderung der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung
V. v. 29.06.2016 BGBl. I S. 1563
Artikel 1 9. LMRStVÄndV Änderung der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung
... dort genannten Form im Einzelhandel vertreibt." 2. Die bisherigen §§ 11 bis 18 werden die §§ 12 bis 19. 3. Die Anlage wird wie folgt ...

Siebte Verordnung zur Änderung der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung
V. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 571
Artikel 1 7. LMRStVÄndV Änderung der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung
... geändert: 1. Die §§ 10 bis 12 werden aufgehoben. 2. § 13 wird der neue § 10. 3. Nach dem neuen § 10 werden folgende neue §§ ... neue § 10. 3. Nach dem neuen § 10 werden folgende neue §§ 11 bis 13 eingefügt: „§ 11 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der ... nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig informiert. § 13 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 885/2014  ...

Zehnte Verordnung zur Änderung der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung
V. v. 27.09.2016 BGBl. I S. 2202
Artikel 1 10. LMRStVÄndV Änderung der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung
... 2 oder" ersetzt. 2. § 12 wird aufgehoben. 3. Die §§ 13 bis 17 werden die §§ 12 bis 16. 4. Nach § 16 werden die folgenden ... 2. § 12 wird aufgehoben. 3. Die §§ 13 bis 17 werden die §§ 12 bis 16. 4. Nach § 16 werden die folgenden §§ 17 und 18 ...


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