Änderung § 7 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung vom 16.02.2016

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 7 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung, alle Änderungen durch Artikel 1 8. LMRStVÄndV am 16. Februar 2016 und Änderungshistorie der LMRStV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 8 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 16.02.2016 geltenden Fassung
§ 7 n.F. (neue Fassung)
in der am 16.02.2016 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 09.02.2016 BGBl. I S. 180
(heute geltende Fassung) 
(Text alte Fassung)

§ 8 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 124/2009


(Text neue Fassung)

§ 7 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 124/2009


(Textabschnitt unverändert)

Nach § 58 Absatz 3 Nummer 2, Absatz 4 bis 6 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches wird bestraft, wer gegen die Verordnung (EG) Nr. 124/2009 verstößt, indem er vorsätzlich oder fahrlässig

1. entgegen Artikel 1 Absatz 1 Unterabsatz 1 ein Lebensmittel in den Verkehr bringt oder

2. entgegen Artikel 1 Absatz 1 Unterabsatz 3 ein Lebensmittel mit einem anderen Lebensmittel vermischt.



(heute geltende Fassung) 



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed