Änderung § 10 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung vom 26.06.2010

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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§ 9 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 26.06.2010 geltenden Fassung
§ 10 n.F. (neue Fassung)
in der am 26.06.2010 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 22.06.2010 BGBl. I S. 818

(Text alte Fassung)

§ 9 Inkrafttreten; Außerkrafttreten


(Text neue Fassung)

§ 10 Inkrafttreten; Außerkrafttreten


(Textabschnitt unverändert)

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung vom 4. März 2004 (BGBl. I S. 415), zuletzt geändert durch § 3 Abs. 34 des Gesetzes vom 1. September 2005 (BGBl. I S. 2618, 2653), außer Kraft.






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