Änderung § 12 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung vom 07.12.2011

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 12 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 07.12.2011 geltenden Fassung
§ 12 n.F. (neue Fassung)
in der am 07.12.2011 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 30.11.2011 BGBl. I S. 2397
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 12 (neu)


(Text neue Fassung)

§ 12 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 961/2011


vorherige Änderung

 


Ordnungswidrig im Sinne des § 60 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe b des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. 961/2011 die Ankunft einer Sendung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig mitteilt.

 (keine frühere Fassung vorhanden)



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