§ 9 a.F. (alte Fassung) in der vor dem 07.12.2011 geltenden Fassung | § 13 n.F. (neue Fassung) in der am 07.12.2011 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 30.11.2011 BGBl. I S. 2397 |
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(Text alte Fassung)§ 9 Verweisungen auf Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft | (Text neue Fassung)§ 13 Verweisungen auf Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft |
(Textabschnitt unverändert) Verweisungen in dieser Verordnung auf Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft beziehen sich auf die in der Anlage jeweils angegebene Fassung. |