§ 13 a.F. (alte Fassung) in der vor dem 20.09.2012 geltenden Fassung | § 14 n.F. (neue Fassung) in der am 20.09.2012 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 12.09.2012 BGBl. I S. 2014 |
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(Text alte Fassung)§ 13 Verweisungen auf Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft | (Text neue Fassung)§ 14 Verweisungen auf Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft |
(Textabschnitt unverändert) Verweisungen in dieser Verordnung auf Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft beziehen sich auf die in der Anlage jeweils angegebene Fassung. |