Änderung § 11 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung vom 11.04.2015

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 11 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung, alle Änderungen durch Artikel 1 7. LMRStVÄndV am 11. April 2015 und Änderungshistorie der LMRStV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 11 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 11.04.2015 geltenden Fassung
§ 11 n.F. (neue Fassung)
in der am 11.04.2015 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 571
(heute geltende Fassung) 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 11 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1151/2009


(Text neue Fassung)

§ 11 (aufgehoben)


vorherige Änderung

Ordnungswidrig im Sinne des § 60 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe b des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Artikel 3 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1151/2009 als Lebensmittelunternehmer oder als sein Vertreter eine Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht.



 
(heute geltende Fassung) 



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed