§ 14 a.F. (alte Fassung) in der vor dem 16.02.2016 geltenden Fassung | § 17 n.F. (neue Fassung) in der am 16.02.2016 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 09.02.2016 BGBl. I S. 180 |
---|---|
(Text alte Fassung)§ 14 Verweisungen auf Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft | (Text neue Fassung)§ 17 Verweisungen auf Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft |
(Textabschnitt unverändert) Verweisungen in dieser Verordnung auf Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft beziehen sich auf die in der Anlage jeweils angegebene Fassung. |