§ 18 a.F. (alte Fassung) in der vor dem 12.10.2016 geltenden Fassung | § 19 n.F. (neue Fassung) in der am 12.10.2016 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 27.09.2016 BGBl. I S. 2202 |
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(Text alte Fassung)§ 18 Verweisungen auf Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft | (Text neue Fassung)§ 19 Verweisungen auf Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft |
(Textabschnitt unverändert) Verweisungen in dieser Verordnung auf Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft beziehen sich auf die in der Anlage jeweils angegebene Fassung. |