Änderung § 20 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung vom 12.10.2016

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§ 19 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 12.10.2016 geltenden Fassung
§ 20 n.F. (neue Fassung)
in der am 12.10.2016 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 27.09.2016 BGBl. I S. 2202
(heute geltende Fassung) 

(Text alte Fassung)

§ 19 Inkrafttreten; Außerkrafttreten


(Text neue Fassung)

§ 20 Inkrafttreten; Außerkrafttreten


(Textabschnitt unverändert)

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung vom 4. März 2004 (BGBl. I S. 415), zuletzt geändert durch § 3 Abs. 34 des Gesetzes vom 1. September 2005 (BGBl. I S. 2618, 2653), außer Kraft.



(heute geltende Fassung) 



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