Nach §
174 Abs. 3 des
Bundesbeamtengesetzes wird dem Bundesverwaltungsamt für Beschäftigte der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei verwaltungsgerichtlichen Verfahren in Angelegenheiten nach dem
Bundesreisekostengesetz und dem
Bundesumzugskostengesetz einschließlich der hierzu ergangenen
Trennungsgeldverordnung übertragen. Das Bundesministerium für Gesundheit behält sich vor, im Einzelfall die Prozessvertretung selbst wahrzunehmen.