Artikel 4 - Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (1. BMVBuSBBG k.a.Abk.)

Artikel 4 Aufhebung der 8. Ostsee-Umweltschutz-Änderungsverordnung



(2129-22)

Die 8. Ostsee-Umweltschutz-Änderungsverordnung vom 25. Oktober 1990 (BGBl. 1990 II S. 1378), geändert durch Artikel 8 der Verordnung vom 19. Dezember 2002 (BGBl. 2002 II S. 2953), wird aufgehoben.



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