Artikel 35 - Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (1. BMVBuSBBG k.a.Abk.)

Artikel 35 Änderung des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge


Artikel 35 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Oktober 2006 ABMG § 1

§ 1 des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3122) wird wie folgt geändert:

1.
In Absatz 3 werden

a)
in Nummer 3 der Schlusspunkt durch ein Komma ersetzt und

b)
folgende Nummer 4 angefügt:

„4.
den Abschnitten von Bundesautobahnen, die mit nur einem Fahrstreifen je Fahrtrichtung ausgebaut und nicht unmittelbar an das Bundesautobahnnetz angebunden sind."

2.
In Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter „gemäß Artikel 7 Abs. 2 Buchstabe b Nr. i der Richtlinie 1999/62/EG" gestrichen.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 35 Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 35 1. BMVBuSBBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. BMVBuSBBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher und autobahnmautrechtlicher Vorschriften
G. v. 17.08.2007 BGBl. I S. 1958
Artikel 3 KraftStGuaÄndG Änderung des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge
... der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3122), geändert durch Artikel 35 des Gesetzes vom 19. September 2006 (BGBl. I S. 2146), wird wie folgt geändert: 1. ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in aufgehobenen Titeln

Mautstreckenausdehnungsverordnung (MautStrAusdehnV)
V. v. 08.12.2006 BGBl. I S. 2858; aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 1 G. v. 04.12.2018 BGBl. I S. 2251
Eingangsformel MautStrAusdehnV
... vom 2. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3122), § 1 Abs. 4 Satz 1 geändert durch Artikel 35 Nr. 2 des Gesetzes vom 19. September 2006 (BGBl. I S. 2146), in Verbindung mit § 1 Abs. 2 des ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed