Artikel 38 - Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (1. BMVBuSBBG k.a.Abk.)

Artikel 38 Änderung der Eisenbahn-Unfallkasse Kostenerstattungsverordnung


Artikel 38 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Oktober 2006 EUKKostErstV § 3

(931-4-3)

§ 3 der Eisenbahn-Unfallkasse Kostenerstattungsverordnung vom 15. Juni 2000 (BGBl. I S. 912) wird wie folgt geändert:

1.
In Satz 1 werden die Wörter "100 Deutsche Mark" durch die Wörter "50 Euro" ersetzt.

2.
In Satz 2 werden die Wörter "200 Deutsche Mark" durch die Wörter "100 Euro" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 38 Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 38 1. BMVBuSBBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. BMVBuSBBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

BUK-Neuorganisationsgesetz (BUK-NOG)
G. v. 19.10.2013 BGBl. I S. 3836; zuletzt geändert durch Artikel 6 Abs. 1 G. v. 28.05.2015 BGBl. I S. 813
Artikel 16 BUK-NOG Folgeänderungen weiterer Gesetze und Verordnungen (vom 06.06.2015)
... Kostenerstattungsverordnung vom 15. Juni 2000 (BGBl. I S. 912), die durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19. September 2006 (BGBl. I S. 2146) geändert worden ist, wird ...


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